Kaiserbrief
Als Kaiserbrief wird das vom norddeutschen Bundeskanzler Bismarck am 30. November 1870 aufgesetzte und durch den bayrischen König Ludwig II. (reg. 1864–1886) unterzeichnete Schreiben an die deutschen Bundesfürsten bezeichnet.
Ludwig II. gab mit diesem Schreiben, das dem preußischen König Wilhelm I. die Kaiserwürde des neu gegründeten Deutschen Reichs antrug, den Anstoß zur Kaiserproklamation Wilhelms I. im Spiegelsaal zu Versailles nach dem Sieg über Frankreich im Deutsch-Französischen Krieg 1871 .
Der Text des Kaiserbriefes (Auszug):
„Nach dem Beitritte Süddeutschlands zu dem deutschen Verfassungsbündnis werden die Euer Majestät übertragenen Präsidialrechte über alle deutschen Staaten sich erstrecken. Ich habe mich zu deren Vereinigung in einer Hand in der Überzeugung bereit erklärt, daß dadurch den Gesamtinteressen des deutschen Vaterlandes und seiner verbündeten Fürsten entsprochen werde, zugleich aber in dem Vertrauen, daß die dem Bundespräsidium nach der Verfassung zustehenden Rechte durch Wiederherstellung eines Deutschen Reiches und der deutschen Kaiserwürde als Rechte bezeichnet werden, welche Euer Majestät im Namen des gesamten deutschen Vaterlandes auf Grund der Einigung der Fürsten ausüben. Ich habe mich daher an die deutschen Fürsten mit dem Vorschlage gewendet, gemeinschaftlich mit Mir bei Euer Majestät in Anregung zu bringen, daß die Ausübung der Präsidialrechte des Bundes mit der Führung des Titels eines Deutschen Kaisers verbunden werde.“
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